Verordnung (EU) 2023/2391 der Kommission vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014, (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 und (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich De-minimis-Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich des Gesamtbetrags der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen, ihrer Geltungsdauer und anderer Aspekte (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Einhaltung der Bestimmungen des Austrittsabkommens und des Protokolls zu gewährleisten, müssen die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 für das gesamte Vereinigte Königreich vorgesehenen kumulierten Höchstbeträge durch den entsprechenden Betrag allein für Nordirland ersetzt werden.
Erwägungsgrund 14 32023R2391Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen