Erwägungsgrund 11 32023R0923
Unter Berücksichtigung des Anhang-XV-Dossiers und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC sowie in Anbetracht der Tatsache, dass von Blei in PVC-Erzeugnissen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht, legte die Kommission den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Beschränkung der Verwendung jeglicher Konzentration von Blei und seinen Verbindungen in PVC-Erzeugnissen und des Inverkehrbringens von Blei und seinen Verbindungen in PVC-Erzeugnissen mit einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials (im Folgenden „Verordnungsentwurf“) vor. Der gemäß Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzte Ausschuss hat am 20. November 2019 eine befürwortende Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgegeben.