Erwägungsgrund 13 32023R0923
In seiner Entschließung forderte das Parlament die Kommission auf, die Ausnahmeregelungen für rückgewonnenes PVC aufzuheben, da dies zur Übertragung von Blei auf neue Erzeugnisse führen würde. Das Parlament forderte ferner die Aufhebung der Ausnahmeregelung für die beiden Bleipigmente, die der REACH-Zulassungsregelung unterliegen. Darüber hinaus wurde die Kommission aufgefordert, die vorgeschlagenen Kennzeichnungsanforderungen für PVC-Erzeugnisse, die rückgewonnenes PVC enthalten, zu streichen, da das Parlament sie für irreführend hielt und sie nicht widerspiegeln, dass rückgewonnenes PVC höhere Mengen Blei enthält als neu hergestelltes PVC. Schließlich forderte das Parlament die Kommission auf, den vorgeschlagenen Übergangszeitraum für die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung zu verkürzen.