Erwägungsgrund 7 32023R0923
Am 15. März 2018 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“) der Agentur seine endgültige Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss gelangte, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung in der vom RAC und dem SEAC geänderten Fassung die angemessenste unionsweite Maßnahme im Hinblick auf ihren sozioökonomischen Nutzen und ihre sozioökonomischen Kosten ist, um die festgestellten Risiken zu bewältigen. Der SEAC kam auf der Grundlage der besten verfügbaren Erkenntnisse zu dieser Schlussfolgerung, wobei die Eigenschaften von Blei als toxischer Stoff ohne Schwellenwert, seine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen und die Erschwinglichkeit der mit der vorgeschlagenen Beschränkung verbundenen Kosten berücksichtigt wurden. Der SEAC war der Auffassung, dass es in der Union bereits geeignete Alternativen gibt, die allgemein verfügbar sind und bereits verwendet werden. Er berücksichtigte auch die Kostenwirksamkeit der Beschränkung. Schließlich kam er zu dem Schluss, dass selbst begrenzte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Hinblick auf eine Verminderung des Intelligenzquotienten ausreichen würden, um die Kosten der Beschränkung auszugleichen.