Erwägungsgrund 24 32023R0923
Da die Industrie in der Union seit 2015 keine Bleistabilisatoren in PVC verwendet, wird ein Zeitraum von 18 Monaten für die meisten Wirtschaftsakteure als ausreichend angesehen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen, ihren Bestand zu veräußern und einschlägige Informationen über die Beschränkung innerhalb ihrer Lieferketten zu übermitteln. Außerdem sollte die Beschränkung nicht für PVC-Erzeugnisse gelten, die bereits vor Ablauf dieser Frist in Verkehr gebracht wurden, da dies zu erheblichen Schwierigkeiten bei er Durchsetzung führen würde.