Erwägungsgrund 15 32023R0923
Die Kommission ist insbesondere der Auffassung, dass saubere Recyclingtechnologien, die die Entfernung besorgniserregender Altlasten-Stoffe, einschließlich Blei, aus PVC-Abfällen ermöglichen, gefördert werden sollten. Die derzeitigen Recycling-Technologien können Altlasten-Stoffe zwar verringern, jedoch nicht vollständig beseitigen. Daher ist es erforderlich, einen Grenzwert von 0,1 Gew.-% Blei nicht nur für das Inverkehrbringen, sondern auch für die Verwendung von Blei und seinen Verbindungen in PVC festzulegen, um sowohl das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die weniger als 0,1 Gew.-% Blei im PVC-Material enthalten, als auch die weitere Verwendung in Erzeugnissen aus PVC-Material, das Blei unterhalb dieses Grenzwerts enthält, beispielsweise PVC-Material, das aus chemischem Recycling oder durch Lösungsmittelösung rückgewonnen wird und sehr geringe Mengen Blei enthält, zu ermöglichen.