Erwägungsgrund 23 32023R0923
Um eine doppelte Regulierung zu vermeiden, sollte eine Ausnahmeregelung für Erzeugnisse festgelegt werden, für die bereits die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder andere Rechtsvorschriften der Union gelten, in denen der Bleigehalt von PVC geregelt ist.