Erwägungsgrund 19 32023R0923
Zu Durchsetzungszwecken und um sicherzustellen, dass gewerbliche Arbeitnehmer und Verbraucher angemessen über mögliche Risiken informiert werden, sollten PVC-Erzeugnisse, die rückgewonnenes Hart-PVC enthalten, gekennzeichnet werden, wenn sie Blei in einer Konzentration von 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials enthalten. Dies dürfte auch die getrennte Sammlung bleihaltiger Abfälle erleichtern.