Erwägungsgrund 12 32021R1058
Investitionen aus dem EFRE sollten im Rahmen des Übergangs zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zur Entwicklung eines umfassenden digitalen Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturnetzes sowie zur Förderung einer sauberen und nachhaltigen multimodalen Mobilität beitragen, wobei der Schwerpunkt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln, der geteilten Mobilität sowie auf dem Fußgänger- und Fahrradverkehr liegt.