Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern
Die Verordnung (EU) 2025/202 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 22 32025R2454Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen