Erwägungsgrund 9 32025R2454
Damit die Fangmöglichkeiten in der Küstenfischerei auf Lachs in der ICES-Unterdivision 32 vollständig ausgeschöpft werden können, ist es angebracht, eine begrenzte gebietsübergreifende Flexibilität für Lachs zwischen den ICES-Unterdivisionen 22 bis 31 und der ICES-Unterdivision 32 zu gestatten.