Erwägungsgrund 6 32025R2454
Für den Dorschbestand in der östlichen Ostsee hat der ICES seit 2019 Nullfänge empfohlen. Da sich der Bestand nach wie vor in demselben kritischen Zustand befindet, erneuerte der ICES für 2026 sein vorher für 2025 abgegebenes Gutachten, in dem er seine Meinung hinsichtlich der Biomasse des Bestands und hinsichtlich der Tatsache bekräftigte, dass die Biomasse deutlich unter dem Referenzpunkt für die Bestandserhaltung (Blim) lag, unterhalb dessen die Reproduktionskapazität möglicherweise verringert sein kann. Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1139 und Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es daher angezeigt, die gezielte Fischerei auszusetzen und andere operativ damit verbundene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 5 Buchstaben c und f der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten die Fangmöglichkeiten für unvermeidbare Beifänge auf einem niedrigen Wert festgesetzt werden, um die möglicherweise schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen zu vermeiden, die sich aus Null-Fangmöglichkeiten ergäben.