Erwägungsgrund 19 32025R2650
Diese Verordnung sollte aus Gründen der Dringlichkeit am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, um sicherzustellen, dass diese Verordnung vor dem derzeitigen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1115 in Kraft tritt,