Erwägungsgrund 20 32025R2650
Angesichts der Dringlichkeit, gezielte Vereinfachungen vorzunehmen und das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1115 zu verschieben, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zu berufen —