Erwägungsgrund 16 32025R0941
Die nationalen statistischen Stellen sollten die Grundsätze der Wahrung der Kosteneffizienz und der nicht übermäßigen Belastungen für Wirtschaftsteilnehmer. Die Mitgliedstaaten sollten Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass relevante Daten, unbeschadet der statistischen Geheimhaltung, in angemessener Weise zwischen den Behörden ausgetauscht werden, damit gewährleistet wird, dass der Meldeaufwand für Unternehmen so gering wie möglich ist.