Erwägungsgrund 24 32025R0941
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Elemente für jedes bei der Erfassung von Daten für unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken erforderlichen Themas festzulegen. Ebenso sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die praktischen Vorkehrungen für die Qualitätsberichte und deren Inhalt festzulegen und um den Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen zu gewähren, wenn die Anwendung dieser Verordnung oder der gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte größere Änderungen des nationalen statistischen Systems eines Mitgliedstaats erfordert. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.