Erwägungsgrund 19 32025R0941
Zur Erhöhung der Effizienz der statistischen Produktionsverfahren der Arbeitsmarktstatistiken und zur Verringerung des Aufwands für die Auskunftgebenden sollten die nationalen statistischen Stellen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 berechtigt sein, umgehend und kostenlos auf sämtliche nationale Verwaltungsdaten, Daten in Privatbesitz und andere Quellen zuzugreifen und diese Daten zu verwenden und in die Statistiken zu integrieren, soweit dies zur Entwicklung, Erstellung und Verbreitung unternehmensbezogener Arbeitsmarktstatistiken in der Europäischen Union erforderlich ist.