Erwägungsgrund 20 32025R0941
Bei Daten in Privatbesitz handelt es sich um die riesigen Datenmengen, die private Dateninhaber infolge ihrer Tätigkeit besitzen und die von den statistischen Stellen zur Erstellung amtlicher Statistiken verwendet werden könnten. Dazu könnten unter anderem Daten gehören, die sich im Besitz von Organisationen der Zivilgesellschaft befinden.