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Die spezifischen Informationen, die Arbeitsuchenden aus Drittstaaten, die für eine offene Stelle ausgewählt wurden, sowie teilnehmenden Arbeitgebern und sonstigen teilnehmenden Einrichtungen bereitgestellt werden, sollten klare, detaillierte und umfassende Informationen über die einschlägigen Verfahrensschritte zur Erlangung eines Aufenthaltstitels und einer Arbeitserlaubnis in dem betreffenden Mitgliedstaat enthalten. Zu diesem Zweck sollten diese Informationen auch Informationen über die geltenden Anforderungen und die einschlägigen Unterlagen umfassen, die den zuständigen nationalen Behörden vorzulegen sind, einschließlich der Kontaktdaten der jeweils zuständigen Behörden, im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten und unter Rückgriff auf bestehende Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Behörden. Die bereitgestellten Informationen sollten von den nationalen Kontaktstellen regelmäßig aktualisiert werden, wobei den Rückmeldungen der Nutzer der IT-Plattform Rechnung getragen werden sollte. Die verschiedenen Optionen für die Bereitstellung spezifischer standardisierter und automatisierter Informationen könnten im Rahmen des Netzes der nationalen Kontaktstellen erörtert werden.