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Um die Einstellung von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten mit Wohnsitz außerhalb der Union für teilnehmende Arbeitgeber und sonstige teilnehmende Einrichtungen zu erleichtern und zu beschleunigen, sollten die teilnehmenden Mitgliedstaaten vereinfachte oder beschleunigte Einwanderungs- und Anerkennungsverfahren einführen können. Diese nationalen Verfahren sollten insbesondere folgende Aspekte abdecken können: die Ausstellung von Visa und Aufenthaltstiteln für Arbeitszwecke, die Ausnahme vom Grundsatz der Bevorzugung von Unionsbürgern, die Anforderungen an die Prüfung der Arbeitsmarktlage, die Anerkennung von Qualifikationen und die Validierung von Kompetenzen sowie das Verfahren gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2021/1883 und die Möglichkeit, den Zeitraum für die Prüfung des Antrags auf eine kombinierte Erlaubnis gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2024/1233 nicht zu verlängern. Bewährte Verfahren in Bezug auf die Umsetzung dieser beschleunigten Einwanderungsverfahren könnten im Rahmen der Lenkungsgruppe zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.