Erwägungsgrund 19 32026R0877
Die Marktanteilsschwellen, die Nichtfreistellung von Technologietransfer-Vereinbarungen, die stark wettbewerbsschädigende Beschränkungen enthalten, und die nicht freigestellten Beschränkungen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, dürften im Allgemeinen sicherstellen, dass Vereinbarungen, auf die die Gruppenfreistellung Anwendung findet, den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Produkte den Wettbewerb auszuschalten.