Erwägungsgrund 5 32026R0877
Die Wahrscheinlichkeit, dass die effizienzsteigernden und wettbewerbsfördernden Auswirkungen die wettbewerbsschädigenden Auswirkungen überwiegen, die durch Beschränkungen in Technologietransfer-Vereinbarungen verursacht werden, hängt von der Marktmacht der beteiligten Unternehmen und somit von dem Ausmaß ab, in dem diese Unternehmen dem Wettbewerb durch Unternehmen ausgesetzt sind, die über Substitutionstechnologien verfügen oder Substitutionsprodukte herstellen.