Beschluss des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (97/836/EG)
Das Geänderte Übereinkommen sieht ein vereinfachtes Verfahren für Änderungen seiner Bestimmungen vor. Es muß sichergestellt sein, daß die Beschlußfassung auf Gemeinschaftsebene den Erfordernissen dieses Verfahrens Rechnung trägt.
Erwägungsgrund 10 31997D0836
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