Beschluss des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (97/836/EG)
Der Beitritt der Gemeinschaft zu dem Geänderten Übereinkommen macht Änderungen von Rechtsakten, die im Verfahren des Artikels 189b des Vertrags erlassen wurden, erforderlich, so daß es der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf.
Erwägungsgrund 6 31997D0836
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