Beschluss des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (97/836/EG)
Sofern die Annahme einer solchen Regelung lediglich die Anpassung an den technischen Fortschritt betrifft, kann über die Stimmabgabe der Gemeinschaft nach dem Verfahren entschieden werden, das für die technische Anpassung von Richtlinien über die Fahrzeugtypgenehmigung Anwendung findet.
Erwägungsgrund 8 31997D0836
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