Art. 9 32005D0119
Der Direktor ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Akademie verantwortlich. Er handelt im Rahmen der Zuständigkeiten des Leitungsausschusses unter dessen Aufsicht. Er führt die Sekretariatsgeschäfte des Leitungsausschusses, gibt diesem Rechenschaft über die Durchführung seiner Aufgaben und unterbreitet ihm Vorschläge für das ordnungsgemäße Funktionieren der Akademie.
Die Verwaltungsverfahren, die mit der laufenden Personalverwaltung zusammenhängen, beispielsweise mit Bezügen und Urlaub, Kranken- und Unfallversicherung sowie Altersversorgung, werden unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wie für die Beamten und Bediensteten der Kommission. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend, und die Akademie kann mit der Kommission über weitere Bereiche Vereinbarungen treffen.