Erwägungsgrund 2 32005D0119
Den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis entsprechend sollte bei der Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) schrittweise vorgegangen werden.
Den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis entsprechend sollte bei der Errichtung der Europäischen Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) schrittweise vorgegangen werden.