Erwägungsgrund 1 32006D1672
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 23. und 24. März 2000 in Lissabon die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Integration als einen festen Bestandteil in die Gesamtstrategie der Union zur Erreichung ihres strategischen Ziels für das nächste Jahrzehnt aufgenommen, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen — einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem stärkeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Er hat ehrgeizige Ziele und Vorgaben für die Union festgelegt, die darauf abstellen, wieder die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen, die Arbeitsplatzqualität zu verbessern und die Arbeitsproduktivität zu steigern und den sozialen Zusammenhalt zu festigen und einen integrativen Arbeitsmarkt zu fördern. Ferner hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel die Strategie neu ausgerichtet.