Art. 19 32006D1672
Um eine regelmäßige Programmbegleitung zu gewährleisten und erforderliche Neuausrichtungen zu ermöglichen, erstellt die Kommission jährliche Tätigkeitsberichte, in denen der Schwerpunkt auf den Ergebnissen des Programms liegt; die Berichte werden dem Europäischen Parlament sowie dem in Artikel 13 genannten Ausschuss übermittelt.
Zudem erfolgt zur Halbzeit eine Bewertung des Programms auf Ebene der einzelnen Teile einschließlich einer Überprüfung des Programms als solchem, um zu ermitteln, welche Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Programms erzielt wurden, ob die verwendeten Ressourcen effizient genutzt wurden und ob das Programm einen zusätzlichen europäischen Nutzen erbracht hat. Diese Bewertung kann durch laufende Bewertungen ergänzt werden. Diese werden von der Kommission mit Unterstützung externer Experten durchgeführt. Sofern verfügbar, fließen die Ergebnisse in die Tätigkeitsberichte nach Absatz 1 ein.
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2015 mit Unterstützung externer Experten eine Ex-post-Bewertung des gesamten Programms durch, um die Auswirkungen der Ziele des Programms und seinen zusätzlichen europäischen Nutzen zu ermitteln. Die Kommission übermittelt die Expertenbewertung dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen.
Die Durchführung der einzelnen Teile des Programms, einschließlich der Vorstellung der Ergebnisse und des Dialogs über künftige Prioritäten, wird auch im Rahmen des Forums zur Evaluierung der Umsetzung der Sozialpolitischen Agenda erörtert.