Erwägungsgrund 4 32006D1672
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Lissabon festgestellt, dass die Zahl der Menschen, die in der Union unterhalb der Armutsgrenze und in sozialer Ausgrenzung leben, nicht hingenommen werden kann und dass etwas unternommen werden muss, um die Beseitigung der Armut entscheidend voranzubringen, indem geeignete Ziele gesetzt werden. Auf seiner Tagung in Nizza vom 7. bis 9. Dezember 2000 hat der Europäische Rat diese Ziele festgelegt. Er ist ferner übereingekommen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung auf der offenen Koordinierungsmethode beruhen sollten, bei der nationale Aktionspläne und eine Initiative der Kommission für die Zusammenarbeit kombiniert werden.