Erwägungsgrund 2 32006D1672
Entsprechend der erklärten Absicht der Kommission, die Finanzinstrumente der Gemeinschaft zu konsolidieren und zu rationalisieren, wird mit diesem Beschluss ein einziges, gestrafftes Programm aufgelegt, in dessen Rahmen die Maßnahmen fortgeführt und weiterentwickelt werden sollen, die auf der Grundlage des Beschlusses 2000/750/EG des Rates vom 27. November 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006), der Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) sowie der Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 50/2002/EG vom 7. Dezember 2001 zur Einführung eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Nr. 1145/2002/EG vom 10. Juni 2002 über gemeinschaftliche Maßnahmen zum Anreiz im Bereich der Beschäftigung und Nr. 848/2004/EG vom 29. April 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von Organisationen, die auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Männern und Frauen tätig sind, in die Wege geleitet wurden, wie auch die auf Gemeinschaftsebene laufenden Maßnahmen betreffend die Arbeitsbedingungen.