Erwägungsgrund 12 32009D0568
Die Berufskammern, die die Angehörigen der Rechtsberufe, insbesondere die Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, die unmittelbar an der Anwendung von Gemeinschaftsrechtsakten und internationalen Übereinkünften im Bereich Ziviljustiz beteiligt sind, vertreten, können über ihre nationalen Organisationen als Mitglieder in das Netz aufgenommen werden, um zusammen mit den Kontaktstellen an einigen bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten des Netzes mitzuwirken.