Erwägungsgrund 9 32009D0568
Die Bearbeitung von Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit durch die Kontaktstellen sollte so zügig erfolgen, dass sie mit den allgemeinen Zielen der Entscheidung vereinbar ist.
Die Bearbeitung von Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit durch die Kontaktstellen sollte so zügig erfolgen, dass sie mit den allgemeinen Zielen der Entscheidung vereinbar ist.