Erwägungsgrund 17 32009D0568
Damit die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Entscheidung 2001/470/EG in der durch diese Entscheidung geänderten Fassung regelmäßig kontrolliert werden können, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Berichte über die Tätigkeiten des Netzes vorlegen.