Erwägungsgrund 4 32009D0568
Um die Ziele des Haager Programms in Bezug auf die Intensivierung der justiziellen Zusammenarbeit und die Verbesserung des Zugangs zum Recht verwirklichen und der vorhersehbaren Zunahme der Aufgaben des Netzes in den kommenden Jahren Rechnung tragen zu können, sollte das Netz einen Rechtsrahmen erhalten, der für eine Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten besser geeignet ist.