Erwägungsgrund 15 32009D0568
Um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Richtern in der Union und die Synergien zwischen den einschlägigen europäischen Netzen zu stärken, sollte das Netz ständige Beziehungen zu anderen europäischen Netzen, die dieselben Ziele verfolgen, unterhalten, insbesondere zu Netzen von Justizorganen und Richtern.