Erwägungsgrund 6 32009D0568
Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten prüfen, welche Ressourcen sie den Kontaktstellen zur Verfügung stellen müssen, damit diese ihre Aufgaben in vollem Umfang wahrnehmen können. Die interne Aufteilung der Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Finanzierung der Tätigkeiten der nationalen Mitglieder des Netzes sollte von dieser Entscheidung nicht berührt werden.