Erwägungsgrund 21 32009D0568
Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht an der Annahme dieser Entscheidung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet —