Erwägungsgrund 3 32009D0568
Im Einklang mit Artikel 19 der Entscheidung 2001/470/EG hat die Kommission am 16. Mai 2006 einen Bericht über die Tätigkeit des Justiziellen Netzes vorgelegt. In diesem Bericht gelangte sie zu dem Schluss, dass das Netz die ihm 2001 gesetzten Ziele zwar generell erreicht habe, aber noch weit von der Entfaltung seines gesamten Potenzials entfernt sei.