Erwägungsgrund 2 32009D0568
Gemäß dem vom Europäischen Rat am 4. und 5. November 2004 angenommenen „Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Zugang zum Recht und die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der wirksamen Umsetzung der vom Europäischen Parlament und vom Rat im zivilrechtlichen Bereich angenommenen Rechtsakte sowie auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe im Hinblick auf die Herausbildung einer optimalen Vorgehensweise.