Erwägungsgrund 11 32011D0167
Die Verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes soll den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das Funktionieren des Binnenmarkts fördern. Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für eine Gruppe von Mitgliedstaaten dürfte den Patentschutz verbessern, indem ein kostengünstigerer und weniger komplizierter einheitlicher Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten erlangt werden kann. Sie trägt somit zur Verwirklichung der Ziele der Union, zum Schutz ihrer Interessen und zur Stärkung ihres Integrationsprozesses im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 EUV bei.