Erwägungsgrund 5 32011D0167
Vor diesem Hintergrund richteten zwölf Mitgliedstaaten, nämlich Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich mit Schreiben vom 7., 8. bzw. 13. Dezember 2010 Anträge an die Kommission, in denen sie den Wunsch äußerten, auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes auf der Grundlage der vorliegenden Vorschläge, die von diesen Mitgliedstaaten während der Verhandlungen unterstützt wurden, eine Verstärkte Zusammenarbeit zu begründen, und die Kommission ersuchten, dem Rat diesbezüglich einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Anträge wurden auf der Tagung des Rates vom 10. Dezember 2010 bestätigt. In der Zwischenzeit haben dreizehn weitere Mitgliedstaaten, nämlich Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien und die Slowakei, der Kommission schriftlich mitgeteilt, dass auch sie sich an der in Betracht gezogenen Verstärkten Zusammenarbeit beteiligen möchten. Insgesamt haben fünfundzwanzig Mitgliedstaaten eine Verstärkte Zusammenarbeit beantragt.