Erwägungsgrund 4 32011D0167
Der Rat nahm auf seiner Tagung am 10. November 2010 zur Kenntnis, dass keine einhellige Bereitschaft zur Weiterarbeit an der vorgeschlagenen Verordnung zur Übersetzungsregelung bestand. Am 10. Dezember 2010 wurde bestätigt, dass unüberwindbare Schwierigkeiten bestehen, die zurzeit und in absehbarer Zukunft eine einmütige Zustimmung unmöglich machen. Da eine Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zur Übersetzungsregelung eine notwendige Voraussetzung für eine endgültige Einigung über den einheitlichen Patentschutz in der Union ist, wird festgestellt, dass das Ziel, einen einheitlichen Patentschutz für die Union zu schaffen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Verträge nicht erreicht werden kann.