Erwägungsgrund 15 32011D0167
Insbesondere wahrt die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes den bereits vorhandenen Besitzstand.
Insbesondere wahrt die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes den bereits vorhandenen Besitzstand.