Erwägungsgrund 9 32011D0167
Der Bereich, für den eine Verstärkte Zusammenarbeit begründet wird, nämlich der Erlass von Maßnahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der gesamten Union sowie die Einführung von zentralisierten Zulassungs-, Koordinierungs- und Kontrollregelungen auf Unionsebene, gilt gemäß Artikel 118 AEUV als einer der unter die Verträge fallenden Bereiche.