Erwägungsgrund 6 32011D0167
Die Verstärkte Zusammenarbeit sollte den notwendigen Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten und gewährleisten, dass Unternehmen in der ganzen Union ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, indem sie sich für einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten entscheiden, und so zum wissenschaftlich-technischen Fortschritt beitragen.