Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2012 zur Ermächtigung Spaniens, die vorübergehende Aussetzung der Anwendung der Artikel 1 bis 6 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union hinsichtlich rumänischer Arbeitnehmer zu verlängern (2012/831/EU)
Nach Auffassung der Kommission hat Spanien damit den Nachweis erbracht, dass weiterhin eine allgemeine Störung des Arbeitsmarktes vorliegt, die die Beschäftigung in allen Gebieten und Branchen ernsthaft beeinträchtigt und voraussichtlich in der nahen Zukunft anhalten wird.
Erwägungsgrund 13 32012D0831Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen