Erwägungsgrund 26 32012D0831
Zu Monitoringzwecken sollte Spanien verpflichtet werden, die Kommission über die Einzelheiten der auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen zu unterrichten —
Zu Monitoringzwecken sollte Spanien verpflichtet werden, die Kommission über die Einzelheiten der auf der Grundlage dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen zu unterrichten —