Erwägungsgrund 4 32012D0831
Spanien begründet sein Ersuchen damit, dass die beiden dem Beschluss 2011/503/EU zugrunde liegenden Ursachen fortbestehen: die schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes, die alle Gebiete und Branchen betrifft, und die Arbeitsmarktsituation rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien, sowie die Gefahr, dass ein unbegrenzter Zustrom rumänischer Arbeitskräfte den spanischen Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck setzen würde.