Erwägungsgrund 8 32012D0831
Die im Jahr 2011 durchgeführte Analyse der Wirtschaftsdaten, die dem Beschluss 2011/503/EU zugrunde lagen, ergab, dass in Spanien tatsächlich eine schwerwiegende Störung des Arbeitsmarktes vorlag, die geprägt war durch die bei weitem höchste Arbeitslosenquote in der EU (laut monatlicher Arbeitslosendaten von Eurostat im Juni 2011 21,0 % gegenüber 9,4 % im EU-Durchschnitt und 9,9 % im Euro-Währungsgebiet), eine besonders dramatische Jugendarbeitslosigkeit (45,7 % im Juni 2011) und eine langsame wirtschaftliche Erholung (Eurostat-Zahlen zeigten, dass das BIP im ersten Quartal 2011 im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,3 % gewachsen war, gegenüber 0,8 % in der EU und im Euro-Währungsgebiet); diese Erholung wurde zusätzlich von den Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten behindert, durch die Spanien gezwungen war, zur Haushaltskonsolidierung weitere Ausgabenkürzungen vorzunehmen, die auf kurze Sicht zusätzlich die Möglichkeiten für einen Wirtschaftsaufschwung beeinträchtigen konnten. Die Auswirkungen des Beschäftigungsrückgangs waren allgemeiner Art und betrafen alle Gebiete und alle Produktionszweige. Die Daten der Arbeitskräfteerhebung für den Zeitraum 2008–2010 zeigten auch einen allgemeinen Rückgang der Beschäftigung um 9 %, in der Baubranche sogar um 33 %, wovon alle Regionen betroffen waren, mit 6 % im Baskenland bis 13 % in der Autonomen Gemeinschaft Valencia.